April 2019

05. April 2019: Anbau von Blühflächen im Gemeindegebiet; Wohnungsbau und Sozialer Wohnungsbau im Baugebiet Moosbügel IV

Niederwinkling: (ek) 30 Tagesordnungspunkte hatte der Gemeinderat bei der Sitzung am Dienstagabend zu bewältigen. Helmut Rischka vom Ingenieurbüro Veit aus Waldkirchen stellte die neue Kommunalrichtlinie Energieeffizienz zum Aufbau eines Klimaschutzmanagements und die möglichen Fördermöglichkeiten vor.

Der Bewilligungsbescheid der Regierung von Niederbayern zum Neubau einer viergruppigen Kinderkrippe ist eingegangen. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 3.092.000 Euro, als Gesamtzuwendung  sind 1.058.000 Euro vorgesehen, so dass sich die Eigenmittel der Gemeinde Niederwinkling auf 2.034.000 Euro belaufen. Dreizehn eingereichten Baugesuchen mit teils beantragten Befreiungen stimmte der Gemeinderat zu. Für die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Haid wurden die Ingenieurverträge abgeschlossen. Der neue Kämmerer Martin Lehner stellte sich dem Gemeinderat vor und gab die neue Dienstanweisung der Verwaltung bekannt. Bürgermeister Ludwig Waas erläuterte den neu verfassten Geschäftsverteilungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach.

Weiterer Tagesordnungspunkt war die Frage der auf Dauer angelegten Notwasserversorgung der Marktgemeinde Schwarzach durch die Gemeinde Niederwinkling. Der Markt Schwarzach würde nach der diesjährigen Erfahrung für Notsituationen ein Kontingent von 15.000 Kubikmeter Wasser benötigen, wobei die bisherige Notleitung aufrecht erhalten werden soll. Der Gemeinderat Niederwinkling bejaht grundsätzlich den Anschluss; besteht aber darauf, dass  endgültig eine klare Regelung getroffen wird. Die bisherige Notleitung bedarf nach Ansicht des Niederwinklinger Gemeinderates einer Überprüfung ob die technischen und hygenischen Voraussetzungen noch gegeben sind, da der Anschluss bisher an das Ortsteilnetz Höhl mit sieben Einwohnern gekoppelt ist. Zusätzlich ist die wasserrechtliche Genehmigung für die Erhaltung des Leitungsnetzes durch das Wasserwirtschaftsamt erforderlich. Die Gemeinde Niederwinkling stellt dem Markt Schwarzach selbstverständlich alle benötigten Unterlagen für die Machbarkeitsstudie zur Verfügung. Einstimmigkeit herrschte darüber, dass die beste Lösung ein seperater Übergabeschacht für den Markt Schwarzach wäre und der erforderliche Wasserzukauf eigenständig zwischen dem Markt Schwarzach und der Fernwasserversorgung  Bayerischer Wald geregelt würde.

Vorbereitungen für den Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ sind voll im Laufen. Die Bewertungskommission wird am 8. Juli vormittags Niederwinkling besuchen. Bürgermeister Ludwig Waas informierte den Gemeinderat über das Mobilfunkförderprogramm. Zwischenzeitlich wurde bestätigt, dass im Gemeindebereich Niederwinkling unversorgte Flächen sind, sodass eine Förderung möglich wäre. Das Markterkundungsverfahren wurde eingeleitet. Desweiteren erfolgten Informationen über die Kommunalricht- Energieeffizienz, die ab 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Der Aufbau eines Klimaschutzmanagements für die kommunalen Liegenschaften und die Beratung über mögliche Maßnahmen ist geplant. Die Förderung für die Stelle des Klimaschutzmanagements beträgt 65 % im ersten und zweiten Jahr. 

Im Gemeindegebiet Niederwinkling ist die Schaffung von Blühflächen auf öffentlichen und landwirtschaftlichen Flächen vorgesehen. Laut Verhandlungen des Gemeinderates und niederbayerischen Bauernpräsidenten Gerhard Stadler stehen hierfür sieben Kilometer Ackerflächen entlang von Wegen und Straßen im Gemeindegebiet zur Verfügung. Private Flächen werden noch angeboten. Drei-Meter-Randstreifen werden auf insgesamt rund 28.000 Quadratmeter angesät. Die Grundstücksbesitzer erhalten von der Gemeinde, welche auch das Saatgut zur Verfügung stellt, eine finanzielle Entschädigung pro laufenden Meter. Somit trägt die Gemeinde einen aktiven Anteil zum Naturschutz bei und ist für den Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ gut gerüstet.

Das Kommunalunternehmen Niederwinkling errichtet im Baugebiet Moosbügel IV ein Wohngebäude mit neun Wohnungen und ein Wohngebäude im Sozialen Wohnungsbau mit sieben Wohnungen. Bei Bedarf ist der Bau eines dritten Gebäudes möglich. Die Energieversorgung der Gebäude erfolgt durch eine gemeinsame Anlage. In die Gebäude werden Aufzüge eingebaut. Die Instandsetzung des Bauhofes Niederwinkling nach dem Brandschaden wird in Angriff genommen. Die Schadenshöhe, Gebäude und Fuhrpark, beläuft sich auf rund 1.000.000 Euro. Die ausgebrannte Lagerhalle wird nun abgebrochen. In der Bauhofhalle wird der Hauptbinder ausgewechselt.

Aufgrund des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 20.12.2018 wurde die Kreisstraße SR 36 abgestuft. Die Verkehrssicherungspflicht geht ab 01.03.2019 an die Gemeinde Niederwinkling über. Betreffend Rettungszentrum-Donauerlebnisraum informierte Bürgermeister Waas über den aktuellen Sachstand und die Einwendungen der Gemeinden Straßkirchen und Irlbach. Betreffend der Grundstücksangelegenheiten ist ein Vertragsabschluss mit dem Freistaat Bayern notwendig. Voraussichtlich erst im Sommer 2019 ist mit dem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen. Dann werden die Planungen vorgestellt und die Einsprüche behandelt. Bürgermeister Waas betonte, dass er Hochwasserschutz noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen wird und auf einen Vierstufenplan ausgelegt ist. Er  beinhaltet den dezentralen Hochwasserschutz, das Staustufenmanagement, das Planfeststellungsverfahren und die Thematik HW 100+ (Polderthema).

Für den gemeindlichen Bauhof wird ein Schweißgerät angeschafft. Für den Neubau der Kinderkrippe liegt ein Angebot für die Brandschutz-Prüfung vor. Die Bauarbeiten für den Radweg Niederwinkling-Hochstetten wurden bereits begonnen; ein Ergänzungsangebot der Baufirma Streicher wurde vom Gemeinderat beschlossen. Für den Bau des Rückhaltebeckens Waltendorf ist ein Grundstückstausch mit dem Freistaat Bayern erforderlich. Der Auftrag für  eine Pumpenreparatur im Freibad Niederwinkling wurde vergeben. Betreffend der Bauleitplanung für die Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes verwies Bürgermeister Waas auf die erfolgreichen Grundstücksverhandlungen. Mit der Erstellung der Unterlagen für das Bauleitplanverfahren wurde das Planungsbüro HIW beauftragt. Schließlich informierte der Bürgermeister noch über die gesetzliche Änderung des Kindergartenbeitrages. Für Kinder, die bis 31.12.2015 oder davor geboren wurden, wird ab 1. April 2019 eine staatliche Förderung in Höhe von 100 Euro bezahlt; unabhängig vom tatsächlichen Kindergartenbeitrag.