November 2020

27. November 2020: Wasser- und Kanalgebühren werden angepasst. Flächennutzungsplanänderungen zum Bau von zwei Freiflächensolaranlagen zugestimmt.

Niederwinkling:  (ek)  Corona bedingt fand die Gemeinderatssitzung am Dienstagabend wieder im Dorf- und Begegnungszentrum statt. Da die diesjährige Seniorenweihnachtsfeier wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurde, wird auf Beschluss des Gemeinderates eine Weihnachtsaktion durchgeführt. Jeder Bürger ab 65 Jahre erhält ein Winklinger „Genusspackerl“; zurzeit sind dies 467 Personen. Die Päckchen werden am Nikolauswochenende, 5. und 6. Dezember, verteilt werden.

Sechs eingereichten Baugesuchen mit den beantragten Befreiungen stimmte der Gemeinderat zu. Das gemeindliche Einvernehmen wurde auch dem Deckblatt-Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „WA Lauterbach“ erteilt. Hierdurch erfolgt eine Überarbeitung des rechtskräftigen Bebauungsplanes zur Anpassung an die aktuellen Verhältnisse und Erfordernisse. Von Seiten der Tiefbaufirma werden die Erschließungsarbeiten mit Hochdruck durchgeführt; demnächst werden die Vermessungsarbeiten eingeplant. Im Baugebiet „WA Lauterbach“ werden die restlichen drei Bauplätze nach den gemeindlichen Richtlinien vergeben.

Die Projekte zum Bau von zwei Freiflächensolaranlagen wurden dem Gemeinderat vorgestellt und die positive Begleitung mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Durchführungsvertrages beschlossen. Es handelt sich hierbei um Freiflächensolarfelder in Sagstetten und Haid. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Flächennutzungsplandeckblatts Nr. 34 „SO Solarpark Haid“ sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Haid“. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den gesetzlichen Bestimmungen hat zu erfolgen. Die Kosten des Verfahrens übernehmen die Antragsteller. Die Bauleitplanungsunterlagen werden durch ein anerkanntes Ingenieurbüro erstellt. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Flächennutzungsplandeckblatts Nr. 33 „SO Solarpark Sagstetten“ und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Sagstetten“. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger sonstiger Belange erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Kosten trägt der Antragsteller.   

Haupttagesordnungspunkt war die Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung kostendeckender Gebühren für die kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, ab 1. Januar 2021. Über die Satzungsneuregelungen wurde der Gemeinderat in Kenntnis gesetzt. Da bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Kostendeckung gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen die Beitrags- und Gebührensätze der Kostenentwicklung beziehungsweise den abgaberechtlichen Voraussetzungen entsprechend angepasst werden. Die letzte Erhöhung erfolgte vor zehn Jahren. Der Kalkulationszeitraum wurde auf vier Jahre festgesetzt. Der Abrechnungszeitraum für die Gebühren wird künftig auf das Kalenderjahr vom 1.1. bis 31.12. umgestellt. In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden. Diese Bekanntgabe erfolgt voraussichtlich in der nächsten Gemeinderatssitzung, Mitte Dezember. Die Anpassungen der Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze müssen aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 1.1.2021 erfolgen. Der Gemeinderat erteilte hierzu seine Zustimmung. Bürgermeister Waas gab noch einen Überblick über die Beitrags- und Gebührensätze verschiedener Gemeinden im Landkreis Straubing-Bogen.

Des Weiteren informierte Bürgermeister Ludwig Waas über das Kommunalunternehmen. Es erfolgt eine Neufestsetzung der Nutzungsgebühren und der Wirtschaftsplan 2021 wird in der nächsten Verwaltungsratssitzung verabschiedet.

Für den Bau der Kreativen Dorfwerkstatt ist mittlerweile der Förderbescheid eingegangen. Aus der Leader-Förderung erhält die Gemeinde Niederwinkling eine Förderung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Nettokosten in Höhe von rund 610.000 Euro. Das Projekt, das mit Gesamt-kosten von 1.826.296 Euro veranschlagt ist, soll im Jahre 2021 umgesetzt werden. In den nächsten Wochen werden die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet. Die erforderliche Baugenehmigung liegt bereits vor.

Betreffend der gemeindlichen Wohnbebauung am Kiefernweg, 16, 18 und 29 erfolgte ein Sachstandsbericht. Derzeit finden am Kiefernweg 16 Zug um Zug die Schlussabnahmen zu den einzelnen Gewerken statt. Im Sozialen Wohnungsbau Kiefernweg 18 stehen die restlichen Bauarbeiten kurz vor der Fertigstellung. Die Tiefbauarbeiten werden in diesem Jahr ebenfalls noch ausgeführt. Die Carports sowie Mülltonnen- und Fahrradhäuschen können in diesem Jahr nicht mehr geliefert werden. Sobald alle Schlussrechnungen vorliegen, wird der Verwendungsnachweis erstellt und der Regierung von Niederbayern zur Auszahlung der Zuwendung im Rahmen des Wohnraumförderungsprogrammes vorgelegt. Betreffend des sozialen Wohnungsbaus Kiefernweg 29 informierte Bürgermeister Waas über ein Schreiben der Regierung von Niederbayern; demzufolge erhält die Gemeinde Niederwinkling eine Zuwendung in Höhe von 639.100 Euro aus dem Kommunalen Wohnungsförderungsprogramm. Die Gesamtprojektkosten belaufen sich laut Kostenberechnung auf 2.179.825 Euro. Die Finanzierung des Projekts mit neun Sozialwohnungen ist gesichert. Baubeginn ist voraussichtlich im Frühjahr 2021.

Der Auftrag für die Umsetzung des Wasserrechtsverfahrens Waltendorf und Welchenberg-Rißgraben wurde vergeben. Für die Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Schaidweg-Nord wurde das Bauleitprogramm vom Gemeinderat vorbereitet und ein städtebaulicher Vertrag beschlossen. Kostenberechnungen wurden ermittelt. Für die Liegenschaftsbetreuung, die auf das Kommunalunternehmen übertragen wurde, wurden Wartungsverträge abgeschlossen, die Personalbereitstellung geregelt und die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges beschlossen. Des Weiteren erfolgte der Abschluss eines Hackschnitzelliefervertrages für die Jahre 2021 bis 2023 für die Nahwärmeversorgung. Den Zuschlag erhielt die Firma Probst aus Geiersthal. Im Grundschulgebäude wird in den Heizkessel ein neuer Brenner eingebaut. Der Gemeinderat sprach sich auch dafür aus, eine „Gemeinde-App“ vorzubereiten.