November 2024

06. November 2024: Grundsteuerhebesätze werden gesenkt; Vorberatung über die Neufestsetzung der Wasser- und Abwassergebühren

Niederwinkling:  (ek) Bei der Sitzung des Gemeinderates am Dienstagabend im Bürgerhaus waren Hauptthemen die Vorberatung betreffend Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und Entwässerungssatzung sowie die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze.

Bürgermeister Ludwig Waas informierte den Gemeinderat, dass die Glasfaserarbeiten im Außenbereich fast abgeschlossen sind; als nächstes erfolgen die Arbeiten im Ortsteil Welchenberg. Die Teerung der Staatsstraße vom Ortsende Niederwinkling bis Welchenberg erfolgt noch in diesem Jahr. Der Nahwärme- und Glasfaseranschluss in der Dorfstraße in Oberwinkling erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2025.

Vier eingereichten Baugesuchen mit teils beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes stimmte der Gemeinderat zu. Ein Vorhaben wurde wegen unvollständiger Antragsunterlagen abgelehnt.

Durch das Bayerische Grundsteuergesetz, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, wird für die Berechnung der Grundsteuer anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Die bisherigen Grundsteuerhebesätze verlieren dadurch automatisch zum Ende des Kalenderjahres 2024 ihre Gültigkeit. Durch die selbstständige Festlegung des Hebesatzes erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, die Höhe der Hebesätze nach dem jährlichen Finanzbedarf entsprechend festzusetzen. Durch das Finanzamt wurden bereits Datensätze übermittelt. Die Überprüfung und der Vergleich dieser Datensätze haben teilweise erhebliche Abweichungen zwischen altem und neuem Recht ergeben. Dies führt dazu, dass die Gemeinde Niederwinkling bei Beibehaltung der bisherigen Hebesätze 320 v.H. für Grundsteuer A und 320 v.H. für Grundsteuer B aktuell mit Mehreinnahmen aus der Grundsteuer in Höhe von rund 169.000 Euro hätte rechnen können. Die vom Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheide sind für die Gemeinden verbindlich. Das bedeutet, dass die Gemeinden an die Messbescheide bis zur Änderung durch die Finanzämter gebunden sind und selbst im Falle offensichtlicher Unrichtigkeiten nicht davon abweichen dürfen. Es ist zu erwarten, dass nach dem Versand der Grundsteuerbescheide noch Änderungsanträge eingehen werden. Diese Änderungen könnten die aktuellen Zahlen nochmals stark beeinflussen, weshalb eine sichere und präzise Berechnung der Hebesätze derzeit nur schwer möglich ist. Im Entwurf des aktuellen Rechnungsprüfungsberichts der Gemeinde Niederwinkling wird ausgeführt, dass sich die Grundsteuerhebesätze sowohl im landkreisweiten als auch im bayernweiten Vergleich als unterdurchschnittlich darstellen. Der Gemeinderat beschloss die Grundsteuerhebesätze zur Entlastung der Bürger zu senken. Die Grundsteuer wurde wie folgt festgesetzt:  Grundsteuer A 300 v.H. und Grundsteuer B 250 v.H. Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Einen breiten Raum der Sitzung nahm die Vorberatung über den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ein. Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet in einem vierjährigen Kalkulationszeitraum die Gebühren neu festzusetzen und kostendeckend zu erheben. Derzeit betragen die Wassergebühren 1,34 Euro pro Kubikmeter und die Abwassergebühren 2,51 Euro pro Kubikmeter. Aufgrund steigender Betriebskosten ist eine Erhöhung der Gebührensätze unausweichlich, da es sich bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung um kostenrechnende Einrichtungen handelt. Ein großer Kostenfaktor sind die Stromkosten. Derzeit werden die Grunddaten festgelegt und die Entwicklungen der Zukunft, soweit möglich, in die Gebührenkalkulationen eingearbeitet. Die Neufestsetzung der Gebührensätze für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wird in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen beschlossen. Des weiteren wird eine Zweckvereinbarung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinden Mariaposching und Niederwinkling abgeschlossen sowie eine Regelung der Abwassereinleitung nach Schwarzach.     

Bürgermeister Waas informierte des weiteren den Gemeinderat, dass von Seiten des Kommunalunternehmens Niederwinkling geplant ist, auf dem Dach des Dorf- und Begegnungszentrums  eine PV-Anlage mit Stromspeicher zu installieren. Hierzu wurden Informations-Angebote eingeholt. Der Gemeinderat befürwortete die Installation einer PV-Anlage und hat dem Kommunalunternehmen empfohlen, die Installation an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Entscheidung liegt beim Verwaltungsrat.

Eine Vereinbarung über die Asphaltierung der Kreisstraße SR 33 von der Staatsstraße in Niederwinkling bis zur Kreuzung der SR 29 bei Lindforst wird abgeschlossen. Die Kostenschätzung für die Deckensanierung in Waltendorf mit Neugestaltung des Parkplatzes beim Friedhof und beim Feuerwehrhaus beläuft sich auf rund 200.000 Euro; die Maßnahme wird im Frühjahr 2025 durch-geführt.

Betreffend Wärmeversorgung Niederwinkling wurde für das Gewerk Heizzentrale zwei – EMSR – der Auftrag für die elektronische Ausrüstung vergeben; ein weiterer Auftrag wurde für das Gewerk Übergabetechnik EMSR Gesamtnetz vergeben. Zwei Nachtragsangebote für das Gewerk Heiztechnik neue Heizzentrale wurden vom Gemeinderat abgesegnet. Des weiteren erfolgte eine Beschlussfassung über die Entschädigung betreffend Dienstbarkeiten für Nahwärmeleitungen und Glasfaseranschluss.

Einer Umnutzung eines Raumes im Erdgeschoss des Bürgerhauses (derzeit Standesamt) erteilte der Gemeinderat seine Zustimmung. Wegen steigender Teilnehmerzahl bei Trauungen ist der Trauungs-raum künftig der Sitzungssaal im ersten Stock des Bürgerhauses. Das bisherige Standesamt wird in einen Büroraum umfunktioniert. Die restlichen drei Bauparzellen im Baugebiet Weinberg wurden nach den gemeindlichen Richtlinien vergeben. Schließlich informierte Bürgermeister Waas noch über die Neugestaltung des Pausenhofes der Grundschule und die Erweiterung der Küche in der Kinderkrippe wegen stets steigender Nachfrage.