Oktober 2023
Niederwinkling: (ek) Bei der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend im Bürgerhaus waren die Haupttagesordnungspunkte der Sachstand Wärmeversorgung, der Verfahrensstand betreffend Wohngebäude Lauterbach sowie Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen im Bürgerhaus.
Mit Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl wurde die Gemeinderatssitzung eingeleitet. Niederwinkling hatte eine sehr hohe Wahlbeteiligung im Landkreis Straubing-Bogen; 78,66 % bei der Landtagswahl und 83,9 % bei der Bezirkswahl. Stellvertretende Geschäftsstellenleiterin Veronika Schwarz bedankte sich im Namen der Verwaltungsgemeinschaft bei allen Wahlhelfern für die reibungslose Zusammenarbeit.
Betreffend Bibergenehmigungen informierte Bürgermeister Ludwig Waas über die eingegangene Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Straubing-Bogen für den Bereich der Moosbügelweiher mit den Flurnummern 205, 206 und 207. Für diesen Bereich bestand bereits in der Vergangenheit eine Genehmigung zum Fang und zur Entnahme von Bibern. Da diese im Frühjahr 2023 abgelaufen ist, wurde der Antrag nach Rücksprache mit den Jagdrevierinhabern wieder gestellt. Eine Ortsbesichtigung fand statt und aufgrund dieser wurde die Genehmigung erneut erteilt für die Entfernung der Biberdämme, den Fang und der Entnahme der Biber. Die Genehmigung ist gültig bis zum 15. März 2026. Zusätzlich wurde für den Bereich Moosbügelgraben sowie für sämtliche noch gültigen Genehmigungen ein Änderungsbescheid vom Landratsamt übermittelt, sodass ab sofort eine Verwendung von Nachtsichtgeräten möglich ist.
Einer Nutzungsänderung erteilte der Gemeinderat seine Zustimmung. In der Hauptstraße 51 wird ein Bestandsrinderstall zur Geflügelstallung mit Freifläche ohne bauliche Veränderung umgenutzt. Es handelt sich hierbei um die Haltung von 30 bis 40 Stück Geflügel für den Eigenverbrauch. Der im Bauplan gekennzeichnete Bereich ist im Flächennutzungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ dargestellt. Das Vorhaben liegt im Innenbereich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Des weiteren gab es Informationen zum Sachstand Wärmeversorgung Niederwinkling. Mittlerweile ist bezüglich der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 5-9 die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn von der BAFA eingegangen. In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei, die im Ausschreibungsverfahren unterstützend tätig war, wurde der Ingenieurvertrag nunmehr erstellt und an das Planungsbüro HPE übersandt. Erst nach der Bescheid Erteilung mit einer verbindlichen Zusage über die Fördersumme kann mit der Preiskalkulation begonnen werden. Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn konnte aber nun mit den Planungen begonnen werden. Gleichzeitig werden die Ausschreibungsunterlagen für den Tiefbau bezüglich Breitband und Nahwärme vorbereitet. Die Ausschreibung hat aufgrund des Überschreitens der Schwellenwerte EU-weit zu erfolgen. Im Frühjahr 2024 soll voraussichtlich mit den Tiefbauarbeiten begonnen werden. Speziell für den Ausbau der Wärmeversorgung und des Breitbandausbaus innerorts wurden zehn Bauabschnitte vorläufig festgelegt. Beim Nahwärmeausbau, der sich nur auf das Ortsgebiet Niederwinkling/Oberwinkling sowie auf das GI/GE Schaidweg beschränkt, wird bei einem voraussichtlichen Baustart im Frühjahr 2024 mit einer Fertigstellung im Spätsommer 2026 schätzungsweise zu rechnen sein.
Zum Verfahrensstand Wohngebäude Lauterbach informierte Bürgermeister Ludwig Waas den Gemeinderat. Die Angebotsunterlagen wurden mittlerweile erstellt. Folgender Zeitplan ist vorgesehen: Leistungsbeginn unmittelbar nach Beauftragung, geplant Ende Januar 2024; Fertigstellung und Vorlage der vollständigen Entwurfsplanung bis 31. Mai 2024; Fertigstellung und Vorlage der vollständigen Genehmigungsplanung bis 1. Juli 2024; Fertigstellung und Vorlage der vollständigen Ausführungsplanung bis 31. Oktober 2024; Abschluss der Bauleistungen bis 30. Juni 2026. Somit bleibt es nun abzuwarten, welche Angebote eingehen, welche Planungsbüros Angebote abgeben und mit welchen Konditionen.
Notwendige Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen werden im Bürgerhaus Niederwinkling durchgeführt. Die seit längerem geplanten Maßnahmen, Aufzug im Gemeinschaftshaus und Erneuerung und Ausbau der Klimaanlage im zweiten Obergeschoss im Bürgerhaus/Gemeinschaftshaus. Des weiteren benötigt das gKU zwei weitere Büroarbeitsplätze im Bürgerhaus. Hierbei ist vorgesehen, den Mehrzweckraum im zweiten Obergeschoss entsprechend umzufunktionieren. Hierbei werden Trockenbauarbeiten und elektrotechnische Arbeiten erforderlich. Das Kommunalunternehmen Niederwinkling wurde beauftragt, Planungen und Kostenschätzungen hinsichtlich der Maßnahmen zu erstellen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Bürgermeister Waas informierte den Gemeinderat des weiteren über das gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald. Im Zuge des Abwasserinnovationspreises mit einer Zuwendung von 400.000 Euro werden nun zwei bereits im Einsatz befindliche Fahrzeuge, die derzeit gemietet sind, durch Kauf übernommen. Des weiteren wird für die notwendigen Inspektions- und Sichtkontrollen ein Montagefahrzeug erworben. Darüber hinaus wird auch die technische Ausstattung der Fahrzeuge um eine Schachtkamera erweitert. Die Gesamtinvestitionssumme beläuft sich auf rund netto 666.000 Euro. Nach Abzug der Zuwendung in Höhe von 400.000 Euro verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 266.600 Euro. Für die Finanzierung dieses Eigenanteils wurde ein Darlehen mit einer Laufzeit von vier Jahren aufgenommen. Mittlerweile haben auch die ersten sechs Kommunen den Zuwendungsbescheid für die Erstellung von Sanierungskonzepten erhalten, so auch die Gemeinde Niederwinkling. Mit angesetzten Gesamtkosten in Höhe von 71.500 Euro wurde die maximale Zuwendung in Höhe von 50.000 Euro bewilligt. Das gKU hat für die Unterbringung des Fuhrparks von der Firma SHS eine Halle angemietet; der Mietvertrag ist auf drei Jahre abgeschlossen. In dieser Zeit können die Planungen für ein eigenes Betriebsgebäude weitergeführt werden.
Für die Erweiterung des Kindergartens „Storchennest“ wurden weitere Aufträge betreffend Trockenbauarbeiten und Holzbau- und Fassadenarbeiten vergeben. Für die Ansiedlung weiterer zwei Betriebe im Industriegebiet GI/GE Schaidweg Nord wurden zwei Kaufverträge notariell abgewickelt.