Wasserrechte

Vollzug der Wasser- und Abwasserabgabegesetze;
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Industriegebiet (GI) „Bernrieder Straße“, Bauabschnitt 1, und dem Industriegebiet „GI Schaidweg Nord“ in den Irlgraben durch die Gemeinde Niederwinkling

Mit Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 11.09.2014, AZ: 42-6411/2, wurde der Gemeinde Niederwinkling die gehobene Erlaubnis nach Art. 15 BayWG zur Benutzung des Irlgrabens durch Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Industriegebiet „Bernrieder Straße“ erteilt.

Mit Bescheid vom 31.05.2024, AZ: 21-6411/2, wurde diese Erlaubnis erweitert um die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Industriegebiet „Schaidweg Nord“.

Die gehobene Erlaubnis endet am 30.09.2034.

Die o. a. gehobene Erlaubnis nebst Rechtsbehelfsbelehrung und die dazu gehörigen Pläne liegen vom 27.06.2024 bis zum 15.07.2024 in der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach, Marktplatz 1, 94374 Schwarzach, Zimmer Nr. 5, zur Einsichtnahme auf.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die gehobene Erlaubnis den übrigen Betroffenen
gegenüber als zugestellt.