Laufende Bauleitplanungen

Deckblatt Nr. 31 zum Flächennutzungsplan („Weinberg Nord“); Feststellungsbeschluss und Genehmigung

Der Gemeinderat Niederwinkling hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 31 festgestellt.

Mit Bescheid vom 28.11.2024 (Az: 23-610-BP-2024-160) hat das Landratsamt Straubing-Bogen die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 31 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam (§ 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB).

Jedermann kann das Deckblatt des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Deckblatt berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach, Marktplatz 1, 94374 Schwarzach, Zimmer Nr. 11, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Bebauungs- und Grünordnungsplan „Weinberg Nord“ - Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat Niederwinkling hat mit Beschluss vom 08.10.2024 den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Weinberg Nord“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) erneut ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägungen mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach, Marktplatz 1, 94374 Schwarzach, Zimmer Nr. 11 während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.